Klage von Arminia Hannover gegen Verband: Landgericht zunächst nicht zuständig - Schadensersatzforderung gegen BSV Kickers Emden?

In einer mündlichen Verhandlung beim Landgericht Hannover am heutigen Dienstag, den 17. Januar, hat der SV Arminia seine Klage gegen den Niedersächsischen Fußballverband (NFV) auf Einsicht der schriftlichen Begründungen von NFV-Prüfungskommission und NFV-Präsidium im Rahmen des Oberliga-Lizenzierungsverfahren des BSV Kickers Emden zurückgezogen und wird diese nun beim Verbandssportgericht einreichen.Der Vorsitzende Richter des Landgerichts sah die Zuständigkeit entgegen der Auffassung des SV Arminia zunächst beim Verbandssportgericht angesiedelt, so dass der SV Arminia nun dort seine Klage einreichen wird, um nicht über die Zuständigkeit zu streiten, sondern in der eigentlichen Sache voranzukommen.Sollte die Klage beim Verbandssportgericht abgewiesen werden, wird der SV Arminia sie mit gleichem Inhalt erneut beim Landgericht Hannover einreichen...Die Entscheidung in der Sache wird damit verzögert.Laut Gericht hätte auch die Möglichkeit bestanden, das aktuelle Verfahren beim Landgericht Hannover bis nach Durchlaufen des Verfahrens beim Verbandssportgericht ruhen zu lassen. Hiermit erklärte sich der NFV jedoch nicht einverstanden.Dies bedauert der SV Arminia insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verein Mitglied des NFV ist, dessen Interessen durch den Verband laut Satzung wahrgenommen werden sollen. Denn aufgrund der nun erfolgten Rücknahme und voraussichtlichen Neueinreichung der Klage unveränderten Inhalts beim Landgericht Hannover zu einem späteren Zeitpunkt entstehen dem SV Arminia zusätzliche Kosten, die durch das Ruhenlassen der Klage hätten vermieden werden können.Hintergrund der Klage waren Lizenzierungsverfahren und die Zulassung von Vereinen zum Spielbetrieb der aktuell laufenden Saison. So wäre Arminia mit Ablauf der zurückliegenden Saison abgestiegen, sollte aber nach der Lizenzverweigerung für Kickers Emden weiter in der Oberliga spielen. Das Präsidium des NFV hob jedoch im Juli 2011 die Entscheidung der Zulassungskommission auf und erteilte Kickers Emden im zweiten Anlauf die Spielgenehmigung für die Oberliga.Die Arminia musste somit doch in Landesliga absteigen und fühlt sich nun ungerecht behandelt. In erster Linie wollen die Verantwortlichen der Arminia die Gründe für die Aufhebung der Entscheidung der Prüfungskommission durch das Präsidium in Erfahrung bringen, um sodann möglicherweise fehlerhafte Entscheidungen ans Tageslicht bringen.Sollte die Insolvenz der Emder vorhersehbar gewesen sein, behält sich die Arminia weitere rechtliche Schritte sowie eine Forderung auf Schadensersatz vor.Quelle: Nordwestsport.comGeschrieben von: Stefan Wilts Dienstag, den 17. Januar 2012 um 15:54 Uhr Landgericht Hannover bestätigt Rechtsauffassung des NFV Der Niedersächsische Fußballverband (NFV) hat sich am heutigen Vormittag vor dem Landgericht Hannover in zwei Verfahren erfolgreich gegen die Klagen zweier Mitgliedsvereine verteidigt.Zum einen ging es um die Überprüfung des Anhang 3 der Spielordnung (SpO), der für eine Teilnahme eines Vereins mit einer Herrenmannschaft am Spielbetrieb der Oberliga Niedersachsen und der Landesliga zwingend vorsieht, dass dieser Verein über die gesamte Dauer des abgelaufenen und des neuen Spieljahres mindestens mit einer weiteren Herrenmannschaft und einer Juniorenmannschaft in der Altersklasse der A-, B- oder C-Junioren ebenfalls am Spielbetrieb teilnehmen muss...Der STK Eilvese hatte als Kläger die Wirksamkeit dieser Vorschrift in Frage gestellt. Dem widersprach die zuständige Kammer des Landgerichts in der heutigen mündlichen Verhandlung und gab zu erkennen, dass die Regelung des Anhang 3 SpO sowohl einer grundgesetzlichen als auch kartellrechtlichen Überprüfung standhält. Das Urteil wird im Februar verkündet.Zum anderen begehrte der SV Arminia Hannover in einem weiteren Verfahren Auskunft über die Entscheidungsgründe der Lizenzerteilung im Beschwerdeverfahren in Sachen Kickers Emden (siehe Artikel oben). Das Auskunftsersuchen hatte der NFV im Juli 2011 als unzulässig zurückgewiesen. Das Landgericht Hannover sah die Zulässigkeit der Klage als nicht gegeben an, weil der SV Arminia Hannover als ordentliches Mitglied des NFV den zwingend vorgeschriebenen verbandsinternen Rechtsweg zur Klärung der im Raume stehenden Frage zuvor nicht beschritten hatte. Der Kläger nahm aufgrund der eindeutigen Positionierung des Gerichtes die Klage zurück.Quelle: Nordwestsport.com

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