Wilhelmshaven siegt vor Gericht

Der Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven aus der Regionalligasaison 2013/2014 ist null und nichtig. Am heutigen Dienstagmorgen kippte das Oberlandesgericht Bremen ein anders lautendes Urteil des Landgericht Bremens aus dem Frühjahr 2014 und gab der Klage der Jadestädter damit statt.Mit dem jetzigen Urteil ist der Zwangsabstieg des damaligen Regionalligisten SV Wilhelmshaven aus der vierthöchsten deutschen Spielklasse nicht rechtens. In der offiziellen Urteilsbegründung heißt es, dass eine Weigerung seitens des SV Wilhelmshaven, eine Ausbildungsentschädigung für den italo-argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu zu zahlen, nicht ausreichen würde, um einen Zwangsabstieg zu verhängen. Weiterhin heißt es, das dementsprechende Klauseln „das Recht auf die berufliche Freizügigkeit“ einschränken würde.Der Vereinsvorsitzende des SVW, Dr. Hans Herrnberger, wollte keinen Kommentar zu einer möglichen Zukunft des Klubs abgeben. Mögliche Vorgehensweisen wären eine Schadensersatzklage seitens des Vereins gegenüber dem Deutschen Fußballbund (DFB). Auch die Möglichkeit, dass sich der SV Wilhelmshaven wieder in die Regionalliga einklagt, besteht. Der Norddeutsche Fußball-Verband hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen.Quelle: noz.de/FuPa.netAutor: Dennis Kurth

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