Oberliga-Spielbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt

Alle Vereine der Oberliga Niedersachsen müssen ihre restlichen Spiele in der laufenden Saison austragen.Barsinghausen :: 17.02.12 Dies beschloss das Präsidium des Niedersächsischen Fußballverbandes in seiner Sitzung am heutigen Freitag im Sporthotel Fuchsbachtal in Barsinghausen. In einer Erklärung heißt es dazu:Nach Eröffnung der Insolvenzverfahren und dem damit verbundenen sportlichen Schicksal der 1. Herrenmannschaften von Kickers Emden und Eintracht Nordhorn stehen diese als Absteiger in die Landesliga Weser-Ems fest. Die im laufenden Spieljahr ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele werden nicht gewertet.Diese Rechtsfolgen einer Insolvenz entsprechen dem geltenden DFB-Recht, welche als allgemeinverbindlicher Teil der DFB-Spielordnung zwingend von den Landesverbänden anzuwenden sind. Dementsprechend hat der NFV die einschlägigen Bestimmungen 1 : 1 in seinem Regelwerk verankert.Nur für den Fall, dass der Insolvenzverwalter die Mannschaften im laufenden Spieljahr zurückzieht/abmeldet oder sie drei Mal ohne Genehmigung zu den angesetzten Punktspielen nicht antreten, verlieren sie den Anspruch auf Eingliederung in die Landesliga Weser-Ems und wären im Falle der Meldung im neuen Spieljahr der untersten Kreisklasse zuzuordnen. Die bisherige 2. Mannschaft des Vereins wäre im neuen Spieljahr die 1. Mannschaft und könnte in der sportlich erreichten Spielklasse weiterspielen.Präsidium und Verbandsspielausschuss weisen darauf hin, dass das Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel nach der NFV-Spielordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 bis 250 Euro geahndet wird. Für den Fall eines Nichtantretens gegen die Oberligateams von Kickers Emden und Eintracht Nordhorn wird der Verbandsspielausschuss unter Berücksichtigung der besonderen Situation eine angemessene Geldstrafe verhängen.Die Ausschreibung des Bezirks Weser-Ems sieht für den Fall zusätzlicher Absteiger aus der höheren Spielklasse die sofortige Anwendung der gleitenden Skala vor. Sollte es am Ende des laufenden Spieljahres durch die Insolvenzen zu einem Überhang in der Landesliga Weser-Ems kommen, gilt die Ausschreibung. Präsidium und Verbandsspielausschuss hätten nur dann eine Möglichkeit gesehen von der Ausschreibung abzuweichen und gegebenenfalls im kommenden Spieljahr mit Überhang zu spielen, wenn alle 18 Landesligavereine eine solche Entscheidung mitgetragen und explizit ihre Zustimmung erklärt hätten. Dies ist nach einer Abfrage des Bezirksspielausschusses Weser-Ems aber nicht der Fall.Vor dem Hintergrund eines durch die Insolvenzfälle massiv beeinflussten sportlichen Wettbewerbs der laufenden Oberliga-Saison und der damit einhergehenden verständlichen Kritik auch von Vereinen der Landesliga Weser-Ems wird der NFV mit dem DFB über mögliche Änderungen des § 6 der DFB-Spielordnung, der die Rechtsfolgen einer Insolvenz regelt, sprechen. Denkbar wäre z. B., dass im Insolvenzfall künftig die 1. Herrenmannschaft des Vereins nicht nur aus der Wertung, sondern mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen Ablehnung mangels Masse auch aus dem Spielbetrieb genommen wird. Im Falle der Neumeldung zur nachfolgenden Saison würde diese Mannschaft in der untersten Kreisklasse spielen. Die bisherige 2. Herrenmannschaft des Vereins wird die 1. Herrenmannschaft und verbleibt in der Spielklasse, die sie sportlich erreicht hat. Quelle: nfv.deNFV-PressestelleReiner Kramer

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