Beitragsordnung
Gültig ab dem 13. August 2011
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung (Generalversammlung) am 12. August 2011.
1. Jahresbeitrag
a) Erwachsene |
60 EUR |
b) Jugendliche |
45 EUR |
c) Familien |
|
d) Ehrenmitglieder |
Frei |
2. Fälligkeit
Die Beiträge sind für das laufende Geschäftsjahr (1.1. eines Jahres bis 31. 12.) im voraus zu entrichten. Der Beitragseinzug erfolgt regelmäßig im März.
3. Gültigkeit
Diese Beitragsordnung gilt bis zu einem durch die Mitgliederversammlung gefassten Änderungsbeschluss.