Beitragsordnung

Gültig ab dem 13. August 2011

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung (Generalversammlung) am 12. August 2011.

1. Jahresbeitrag

a) Erwachsene

60 EUR

b) Jugendliche

45 EUR

c) Familien
für die 1. Person einer Familie/Erwachsene
für die 2. Person einer Familie
Erwachsene
Kinder u. Jugendliche
(bis Ablauf Spielberechtigung A-Jugend)
ab dem dritten Kind


60 EUR

60 EUR
45 EUR

Frei

d) Ehrenmitglieder
Gemäß § 5 Nr. 5.3. der Vereinssatzung sind Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht befreit.

Frei


2. Fälligkeit
Die Beiträge sind für das laufende Geschäftsjahr (1.1. eines Jahres bis 31. 12.) im voraus zu entrichten. Der Beitragseinzug erfolgt regelmäßig im März.

3. Gültigkeit
Diese Beitragsordnung gilt bis zu einem durch die Mitgliederversammlung gefassten Änderungsbeschluss.